EnCN fördert Nachwuchswissenschaftler
Der EnCN möchte junge, kreative und engagierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler im Bereich der Energiewende fördern, sowie die Kooperation zwischen den Institutionen. Hierbei ist die fachliche Ausrichtung nicht relevant, insofern das Vorhaben einen Nutzen für die Energiewende darstellt. Die Nachwuchsforschenden sollen so die Möglichkeit bekommen, selbständig ein innovatives Vorhaben voranzubringen und ihre wissenschaftliche Eigenständigkeit auszubauen.
Förderziel und Förderumfang
- Mit der EnCN-Nachwuchsförderung sollen herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler gezielt unterstützt werden.
- Die Förderlaufzeit beträgt 12 Monate.
- Die Mittel sollen ermöglichen, einen Antrag bei einem Drittmittelgeber einzuwerben.
- Die Förderung besteht aus bis zu 150.000 € und einem Arbeitsplatz in den Liegenschaften des EnCN. Gegebenenfalls können auch Zugänge zu Laboren und die Nutzung deren Ausstattung ermöglicht werden.
- Im Rahmen der Förderung können die zur Verfügung gestellten Ressourcen individuell und flexibel für alle zielführenden Maßnahmen genutzt werden.
- Zusätzlich erhält jede*r Geförderte die Möglichkeit zwei Jahre lang an FAUnext teilzunehmen. Im Karriere-Programm FAUnext steht für W1-Professor:innen die Persönlichkeits- und Führungsentwicklung, sowie die Netzwerkbildung zur Unterstützung ihres Forschungsprofils im Vordergrund, während für die Postdocs außer der fachlichen und persönlichen Selbständigkeit, das Unterstützungsangebot hinsichtlich der Erreichbarkeit des Berufsziels Professur und weiterer Karrierewege eine besondere Rolle spielt. FAUnext bereitet daher die drei Zielgruppen durch entsprechende individuelle Entwicklungsmaßnahmen auf die nächste Karrierestufe inner- und außerhalb der FAU vor. Der hohe inhaltliche Anspruch des Programms wird über die Ausrichtung auf die Zielgruppe der W1-Professor:innen gewährleistet. Die Präsenz der drei Zielgruppen führt zu einer Vernetzung der Teilnehmer:innen unterschiedlicher Karrierestufen.
Förderberechtigte
- Nachwuchsforschende der dem EnCN zugehörigen Hochschulen, die ihre Promotion nicht länger als 10 Jahre abgeschlossen haben und ihr erstes eigenes Forschungsprojekt nicht früher als vor 10 Jahren begonnen haben, sind antragsberechtigt.
- Nachwuchswissenschaftler*innen, welche nicht an einer dem EnCN zugehörigen bayerischen Hochschule angestellt sind, sind antragsberechtigt, wenn als Kooperationspartner ein dem EnCN zugehöriges Institut oder Hochschule beteiligt ist.
Förderbedingungen
- Gefördert werden Verbundvorhaben, von mindestens zwei Institutionen, wobei eine Institution bereits dem EnCN bei Antragsstellung angehören muss.
- Die teilnehmenden Institutionen werden für die Laufzeit der Förderung Mitglieder des EnCN und müssen den EnCN und dessen Regularien anerkennen.
- Das Vorhaben muss in den zur Verfügung gestellen Räumlichkeiten durchgeführt werden.
- Nach Beendigung der Förderung müssen die Ressourcen (inkl. nicht verwendeter Finanzmittel) unverzüglich zurückgegeben werden, wenn diese nicht im Zuge einer weiteren Förderung erneut zugeteilt werden.
- Die sinnhafte und zielgerichtete Verwendung der Förderung muss im Abschluss mit einem Bericht und einem rechnerischen Nachweis dargelegt werden.
- Die Geförderen sollen bei der Außendarstellung des EnCN unterstützen und sich bei Veranstaltungen aktiv einbringen, sowie in Form von Inhalten die Medien des EnCN bereichern. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung sollen die Ergebnisse der Förderung präsentiert werden.
- Nachwuchsforschende der dem EnCN zugehörigen Hochschulen, sind für die Verteilung, Bewirtschaftung und Nachweis der Fördermittel verantwortlich.
- Nachwuchsforschende von anderen bayerischen Hochschulen erhalten über den Seniorpartner am EnCN ihre Mittel. In diesem Fall ist der Seniorpartner verantwortlich für die Verteilung, Bewirtschaftung und Nachweis der Mittel.
- Im Zuge der Förderung ist der geförderte Nachwuchsforschende zwei Jahre lang Mitglied des EnCN, außer der Nachwuchsforschende beendet selbst vorzeitig die Mitgliedschaft am EnCN. In diesem Fall erlischt die Förderung und die Ressourcen müssen zurückgegeben werden.
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung muss vom Nachwuchsforschenden bis zum 31. Januar 2023 offiziell bei der
Geschäftsstelle des EnCN eingereicht werden.
Der Antrag muss eine stichhaltige und nachvollziehbare Skizze des Vorhabens enthalten, sowie eine erwartete Verwendung der Mittel. Es muss in der Skizze ein Mehrwert für die Energiewende durch das Vorhaben aufgezeigt werden. Darüber hinaus wird eine Auflistung der Verbundpartner und deren Aufgaben und Qualifikation im Kontext des Vorhabens benötigt und ein LOI aller Beteiligten.
Die Unterlagen können in der Geschäftsstelle des EnCN in der Fürther Straße 250 (2ter Stock) abgegeben
oder per E-Mail an nachwuchsfoerderung@encn.de gesendet werden.
Ansprechpartner: Dr. Thomas Pircher, T. 0911/5302-99120